Interessenschwerpunkte - Rechtsanwalt Markus Kühn

Als ausgebildeter Volljurist verfüge ich über ein breites Spektrum rechtlichen Wissens. Insbesondere bin aber allen folgenden Rechtsgebieten tätig:  

I.) Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Strafrecht ist eines der sensibelsten Rechtsgebiete anwaltlicher Tätigkeit, denn die Mandanten, entweder Beschuldigte eines Strafverfahrens oder aber die Opfer einer Straftat, befinden sich in einer absoluten Ausnahmesituation. Sowohl Strafverteidigung als auch Opfervertretung verlangen daher ein großes Maß an Einfühlungsvermögen und setzen neben fachlicher Qualifikation ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant voraus. 

Strafverteidigung

Die besondere Lage der  Beschuldigten verleitet diese häufig, insbesondere wenn ihnen gerade eröffnet wurde, dass gegen sie ermittelt wird, oder dass ein Haftbefehl vorliegt, zu spontanen Äußerungen. Dies ist zwar verständlich, dem Drang sich zu erklären oder zu rechtfertigen sollten Sie jedoch widerstehen, da dies sich im Nachhinein als fehlerhaft herausstellen kann. Um sich bestmöglich zu schützen, sollten Sie schnellstmöglich und vor jeglichen Angaben gegenüber den

Ermittlungsbehörden, einen Strafverteidiger konsultieren, der mit Ihnen die Verteidigungsstrategie bespricht.  Auf diese Möglichkeit sind Sie durch die Ermittlungsbehörden hinzuweisen.

Häufig sehen sich Beschuldigte staatlichen Zwangsmaßnahmen, wie Blutentnahmen,  Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder gar dem Vollzug von Untersuchungshaft ausgesetzt. [Derartige Maßnahmen dienen häufig der Sicherung von Beweisen. Die Untersuchungshaft soll jedoch darüber hinaus der Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens (Verhinderung von Flucht) oder dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dienen.] Der besonderen Situation in der sich Untersuchungshaftgefangene oder deren Angehörige befinden werde ich flexibel, professionell und vor allem schnell gerecht, indem ich unverzüglich, häufig noch am Tag der Beauftragung in die Haftanstalt fahre, um mit dem Mandanten Kontakt aufzunehmen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.  

Ich vertrete Ihre Interessen sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger im Jugendstrafrecht, aber auch im Erwachsenenstrafrecht.

Opfervertretung

Zu meiner anwaltlichen Tätigkeit im Strafverfahren zählt auch die Vertretung der Geschädigten oder deren Hinterbliebener im Rahmen der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens.  

Oft kommt es vor, dass die Geschädigten einer Straftat nur als Zeugen – also als Mittel zum Zweck der Verurteilung des Täters - dienen. Hier beschränkt sich die Rolle des Geschädigten auf die eines Beweismittels. Dies  wird der besonderen psychischen Situation, in der sich diese Menschen häufig befinden, in keinster Weise gerecht, insbesondere wenn eine schwere Straftat gegen sie verübt wurde. Die Strafprozessordnung (StPO) stellt daher für die Opfer bestimmter schwerer Straftaten die Möglichkeit zur Seite, sich der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage anzuschließen und so  aktiv am Strafprozess teilzunehmen. Im Rahmen der sogenannten Nebenklage ist es den Geschädigten unter anderem möglich, während der gesamten Verhandlung an dieser teilzunehmen, Erklärungen abzugeben, Fragen an Zeugen und Sachverständige sowie Beweisanträge zu stellen  und so am Prozess mitzuwirken.

Opfern besonders schwerer Straftaten (z.B. bei versuchten Tötungsdelikten oder bei  Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) ist hierzu auf deren Antrag hin auf Kosten des Staates ohne weitere Voraussetzungen ein Rechtsanwalt als Beistand beizuordnen, ebenso wie den Hinterbliebenen von Getöteten.  Anderen Nebenklägern ist für die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe zu bewilligen, sodass auch hier der Staat die Kosten übernimmt.

Weiterhin haben Opfer von Straftaten die Möglichkeit, bereits im Strafverfahren gegen den oder die Täter ein Schmerzensgeld zugesprochen zu bekommen. Die Durchführung des sogenannten Adhäsionsverfahrens ist ebenfalls von einer Antragstellung abhängig. Dieses Verfahren hat viele Vorteile.  Ein wesentlicher Vorteil ist darin zu sehen, dass sich der Geschädigte einen zweiten, zum Teil langwierigen Zivilprozess, mit einer möglichen weiteren Beweisaufnahme erspart. Der zweite Vorteil liegt darin, dass das Gericht die zur Verurteilung zu einem Schmerzensgeld notwendigen Tatsachen im Strafverfahren selbst, ermittelt.

Ordnungswidrigkeiten

Weiterhin bin ich auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig und verteidige meine Mandanten gegen Bußgeldbescheide. 

Oftmals werden die Verteidigungsmöglichkeiten gegen Bußgeldbescheide unterschätzt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Messmethoden  standardisiert und häufig automatisiert sind und deshalb der Eindruck der Unangreifbarkeit erweckt wird. Wie so oft liegt der Teufel im Detail. Nicht selten treten schon bei der Feststellung des Geschwindigkeitsverstoßes, also bei der Messung,  Fehler auf, die erst bei der Prüfung der Akte offensichtlich werden. So sind bei der Aufstellung oder der Bedienung der Meßgeräte die Herstellerangaben einzuhalten, was nicht immer der Fall ist. Aber auch bei der Auswertung der Daten können sich Fehler einschleichen, die wenn sie offenbar werden, zur Unverwertbarkeit der Messung oder wenigstens zu einem höheren Toleranzabzug führen, was in einigen Fällen schon dazu führen kann, dass kein Regelfahrverbot mehr in Betracht kommt. Schert zum Beispiel ein Fahrzeug nach einem Überholvorgang wieder auf die rechte Fahrbahn ein und wird dieses Fahrzeug in diesem Moment „geblitzt“, liegt eine Meßwinkelabweichung vor, die zu einer fehlerhaften  Messung führt, weswegen einen höherer Toleranzabzug zu erfolgen hat. Dies lässt sich häufig jedoch nur mit einem Sachverständigengutachten aufdecken.

Da im Ordnungswidrigkeitengesetz die recht kurzen Verjährungsfristen von drei Monaten gelten, lohnt sich auch unter diesem Gesichtspunkt eine Überprüfung des Bußgeldbescheides.

II.) Zivilrecht

Energierecht

Erbrecht

Maklerrecht